Bewerb
AGB
SuperKarpata® sowie der Claim find your own track® sind eingetragene Warenzeichen, urheber- und musterrechtlich geschützt für den Veranstalter:
Müller-Hartburg Dienstleistungsgesellschaft mbH
Dr. Niedermayrgasse 13
3021 Pressbaum
Österreich
Registriert unter FN 206592m beim Firmenbuch des Landes - als Handelsgerichtes St. Pölten.
1. Buchung und Buchungsbestätigung
Mit einer Buchung (Anmeldung) zu einer Veranstaltung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung muss schriftlich, per Fax oder E-Mail, mittels eines dafür vorgesehenen Anmeldeformulars erfolgen. Für alle weiteren, in diesem Formular angeführten Teilnehmer übernimmt der Anmelder die Haftung auf Erfüllung der Vertragsverpflichtungen. Der Vertrag kommt ausschließlich durch die dann vom Veranstalter ausgestellte Buchungsbestätigung zustande. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer, auch stellvertretend für alle, auf seinem Anmeldeformular angeführten Personen, die allgemeinen sowie eventuelle besonderen Geschäftsbedingungen sowie Haftungsausschlüsse des Veranstalters als verbindlich und geltend. Weiters erklären sich alle Teilnehmer mit der Anmeldung einverstanden, dass ihre persönlichen Daten zur Durchführung der Veranstaltung und zur weiteren Betreuung vom Veranstalter gespeichert und verwendet werden. Eine etwaige weitere Verwendung dieser Daten bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Teilnehmer.
2. Zahlung
Mit Vertragsabschluss ist, wenn in den Ausschreibungsunterlagen der jeweiligen Veranstaltung nicht anders angeführt, eine Anzahlung in der Höhe von 50 % der Gesamtkosten fällig. Der Restbetrag ist bis längstens zu dem in der Ausschreibung angeführten Termin einlangend auf unser Konto zu bezahlen. Ohne vollständige Zahlung hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages durch den Veranstalter. Die Einhaltung der Zahlungsbedingungen stellt einen wesentlichen Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages, sowie unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
3. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Ausschreibungstext der jeweiligen Veranstaltung. Wesentliche Abänderungen zum Ausschreibungstext müssen schriftlich bekannt gegeben werden.
4. Preis- und Leistungsänderungen
Nach Abschluss des Vertrages sind Preisänderungen aus nicht vorhersehbaren Gründen, wie z.B. Erhöhung der Steuern, Gebühren oder Tarife etc., möglich und zulässig. Der Veranstalter verpflichtet sich jedoch den Teilnehmer unverzüglich über Preisänderungen zu informieren. Im Falle einer Erhöhung des Veranstaltungspreises von mehr als 10%, ist der Teilnehmer innerhalb von sieben Tagen zu einem Rücktritt berechtigt. Dieser ist für den Teilnehmer gebührenfrei. Kommt es nach Vertragsabschluss zu Änderungen der beschriebenen Leistungen, so verpflichtet sich der Veranstalter auch in diesem Fall, den Teilnehmer unverzüglich darüber zu informieren. Der Teilnehmer kann daraufhin innerhalb von sieben Tagen von dem Vertrag zurücktreten. Auch dieser Rücktritt ist für den Teilnehmer gebührenfrei. Nimmt der Teilnehmer sein Rücktrittsrecht nicht in Anspruch, so hat er nach Ablauf der sieben Tage keinerlei Anspruch auf Minderung.
5. Rücktritt durch den Teilnehmer
Ein Teilnehmer hat jederzeit das Recht von dem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Im Falle der Kündigung durch den Teilnehmer bis spätestens zum Datum des Anmeldeschlusses, hat dieser den Anspruch auf Rückzahlung von 50 % des Startgeldes.
Nach Verstreichen dieser Frist hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Rückzahlung, in diesem Fall ist das volle Startgeld (Anzahlung und Restzahlung) zu bezahlen. Als Stichtag für die o.a. Fristen im Falle einer Vertragskündigung durch den Teilnehmer gilt der Eingang der Kündigung bei dem Veranstalter.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt ein Teilnehmer eine Veranstaltung in ihrer Gesamtheit oder in Teilen nicht in Anspruch, so hat dieser keinerlei Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl hat der Veranstalter jederzeit das Recht von dem Vertrag zurückzutreten. Nach Eintritt dieser Kündigungsvoraussetzungen hat der Veranstalter die Verpflichtung, die Teilnehmer umgehend über diesen Umstand zu informieren. Der Veranstalter hat die Möglichkeit mit den Teilnehmern einen Ersatztermin zu vereinbaren oder das bis zu diesem Zeitpunkt für die jeweilige Veranstaltung bezahlte Startgeld wird retourniert. Darüber hinaus können keinerlei Ansprüche an den Veranstalter gestellt werden.
Der Vertrag kann durch den Veranstalter jederzeit fristlos, auch ohne Abmahnung gekündigt werden, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung in ihrer Durchführung stört, sich vertrags- oder rechtswidrig verhält, andere Personen während der Veranstaltung gefährdet, oder um Schaden von der Gruppe oder Dritter abzuwenden. Es gilt österreichisches Recht oder das Recht des Veranstaltungslandes. In diesem Fall der Kündigung durch den Veranstalter hat der Teilnehmer keinen Anspruch gegenüber dem Veranstalter. Wenn durch das Fehlverhalten des Teilnehmers Schaden jeglicher Art entsteht, so ist dieser dem Veranstalter, jedem Crewmitglied, jedem Veranstaltungsteilnehmer oder auch Dritten zu vollem Schadenersatz verpflichtet.
Bei Nichteinhaltung der Fristen (z.B. Übermittlung der erforderlichen Personen- und Fahrzeugdaten) hat der Veranstalter die Möglichkeit eine Anmeldung zu stornieren bzw. eine Änderung abzulehnen. In solchen Fällen hat der betroffene Teilnehmer Anspruch auf Rückzahlung von 50% des Startgeldes.
8. Gewährleistung
Werden die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Leistungen nicht erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Für den Fall, dass diese Abhilfe unverhältnismäßigen Aufwand erforderlich macht, kann der Veranstalter diese verweigern. Der Teilnehmer hat in jedem Fall die Nachweispflicht, dass die ausgeschriebenen Leistungen, insbesondere unter Berücksichtigung der orts- und landesüblichen Gegebenheiten und Besonderheiten, nicht ordnungsgemäß erbracht wurden. Wenn der Veranstalter die ausgeschriebenen Leistungen, bedingt durch höhere Gewalt, behördliche Vorgaben, oder andere nicht durch den Veranstalter herbeigeführten äußeren Umstände, nicht erfüllen kann, so übernimmt dieser dafür keine Gewährleistung.
9. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen in den jeweiligen Ausschreibungstexten, für die sorgfältige Auswahl und Kontrolle von seinen Mitarbeitern und anderen Beauftragten, sowie für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fremdleistungen die lediglich vermittelt werden, wie Flug-, Bahn-, Schiffreisen, Unterkünfte oder deren Buchung. Bei expeditionsähnlichen und anderen Extremveranstaltungen kann es aufgrund ihres besonderen Charakters zu Schäden an Fahrzeugen und Material oder auch Ausfällen kommen, die den Ablauf der jeweiligen Veranstaltung verzögern. Nachdem im Zuge derartiger Veranstaltungen mit solchen Umständen prinzipiell zu rechnen ist, kann in einem solchen Fall von dem Teilnehmer weder Schadenersatz noch Minderung verlangt werden. Der Veranstalter übernimmt für diese Risken keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden.
10. Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet nur in der Höhe des einfachen Startgeldes, außer der Schaden wurde durch den Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Etwaige Ansprüche aus dem Vertrag hat der Teilnehmer innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Veranstaltung schriftlich bei dem Veranstalter geltend zu machen. Die Ansprüche des Teilnehmers verjähren sechs Monate nach Ende der Veranstaltung.
11. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, gegebenenfalls alles ihm Zumutbare, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu unternehmen, um vermeintliche oder drohende Beeinträchtigungen, Schäden oder Gefahren abzuwehren oder zu vermeiden. Darüber hinaus ist der Teilnehmer verpflichtet, die Hinweise zu den jeweiligen Veranstaltungen zu beachten. Etwaige Beanstandungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, sodass nach Möglichkeit sofort für Abhilfe gesorgt werden kann. Kommt ein Teilnehmer dieser seiner Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so hat er keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz.
12. Vom Veranstalter zur Verfügung gestelltes Material
Für die Dauer der Veranstaltung wird den Teilnehmern pro Fahrzeug folgendes Material zur vorübergehenden Nutzung überlassen:
Blackbox, Bordkarte, Landkarte, USB-Stick. Diese Gegenstände werden jeweils am Start einer Etappe ausgegeben und sind im Ziel der Etappe wieder vollständig abzugeben.
Bei Ausfall oder vorzeitigem Abbruch durch einen Teilnehmer sind sämtliche Dokumente, Datenträger und Blackboxen (exkl. Kabelsätze) innerhalb von sieben Tagen an den Veranstalter zu retournieren.
Bei Verlust werden folgende Beträge als Kostenersatz in Rechnung gestellt:
Dokumente
EUR 140,-- zzgl. 20% MwSt. pro Dokument (z.B. Behördliche Genehmigung, Bordkarte, Landkarte etc.)
Datenträger
Bei Beschädigung oder Verlust EUR 140,-- zzgl. 20% MwSt. pro Datenträger
Blackbox
Bei Beschädigung oder Verlust EUR 480,-- zzgl. 20% MWSt. pro Blackbox
13. Urheberrechte
Alle Nutzungs- und Publikationsrechte sämtlicher produzierten Film-, Foto und Tonaufnahen im Rahmen der SuperKarpata Trophy gehen automatisch und uneingeschränkt auf den Veranstalter über.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages mit dem Veranstalter und dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen hebt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf.
15. Gerichtsstand ist Wien.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (pdf-Datei)